Kosten
Nachstehend erhalten Sie erste Informationen zu den anfallenden Kosten unserer Leistungen im Rahmen der Alltagsbegleitung.
Selbstzahler und Abrechnung nach § 39 SGB XI
Nach § 39 SGB XI Verhinderungspflege stehen Ihnen, unter gewissen Voraussetzungen, bis zu € 3.539,00 pro Jahr zur Verfügung. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, direkt über die Pflegekasse abzurechnen.
Gerne beraten wir Sie dahingehend und helfen bei der Antragstellung.
Weiter haben Sie die Möglichkeit, die Rechnungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und als „haushaltsnahen Dienstleistungen“ steuerlich geltend zu machen.

Abrechnung nach § 45b SGB XI
Unser Angebot zur Unterstützung in Alltagshandlungen auf Basis der Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung bei der Haushaltsführung ist nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2/3 SGB XI in Verbindung mit der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) anerkannt. Eine Abrechnung bzw. Erstattung der Kosten kann monatlich bis zu einem Betrag in Höhe von € 131,00 über Ihre Pflegekasse erfolgen. Voraussetzung zur Abrechnung nach §45b SGB XI Betreuungs- und Entlastungsleistung ist die Einstufung in Pflegegrad 1 oder höher.

Unsere Leistungen sind nach § 4 Nr. 16m UStG nach Jahressteuergesetz 2020 von der Umsatzsteuer befreit.